FDA und USDA: Wer reguliert was?
Die Entscheidung, ob Fleisch- und Geflügelprodukte von der U.S. Food and Drug Administration (FDA) oder dem U.S. Department of Agriculture (USDA) reguliert werden, kann schwierig sein. Es ist nicht ganz so einfach, wie zu fragen: „Ist es Fleisch oder nicht?“ Registrar Corp hat diesen Leitfaden erstellt, um der Branche zu helfen, den Unterschied in der FDA- und USDA-Gerichtsbarkeit zu verstehen.
Geflügel
USDA ist für Geflügel verantwortlich. Gemäß dem Poultry Products Inspection Act (PPIA) wird Geflügel als jeder domestizierte Vogel definiert. Dazu gehören domestizierte Hühner, Truthahn, Enten, Gänse und Meerrettich. USDA prüft auch Ratite und Squab, einschließlich Emus. Diese Vögel sind vom FDA Food Drug and Cosmetic Act (FD&C Act) ausgenommen, soweit sie von der PPIA abgedeckt sind. Nicht spezifizierte Vögel, wie z. B. wilde Truthahn, wilde Enten und wilde Gänse, unterliegen der FDA-Gerichtsbarkeit.
Red Meats
USDA ist verantwortlich für die Regulierung von Rindern, Schafen, Schweinen, Ziegen, Pferden, Mules und anderen Pferden sowie deren Karkassen und Teilen. Diese Fleischsorten sind vom FD&-C-Gesetz ausgenommen, soweit sie vom Bundesfleischinspektionsgesetz abgedeckt sind. Nicht spezifiziertes rotes Fleisch wie Bison, Kaninchen, Wildtiere, Zootiere und alle Mitglieder der Hirschfamilie, einschließlich Elche und Elche, unterliegen der FDA-Rechtsordnung.
Eierschaleneier von heimischen Hühnern, Puten, Enten, Gänse oder Meerwasser unterliegen der FDA-Rechtsordnung. Die FDA reguliert Eiverarbeitungsanlagen, wie z. B. Pflanzen, die Eier waschen, sortieren und verpacken. Eierprodukte, wie getrocknete, gefrorene oder flüssige Eier, unterliegen der Gerichtsbarkeit der USDA. USDA reguliert Eiproduktverarbeitungsanlagen, wie z. B. Pflanzen, die Eier brechen und pasteurisieren.
Die FDA ist verantwortlich für Produkte, die nicht in der Definition von „Eierprodukten“ der USDA enthalten sind, sowie für Einrichtungen, die nicht von der USDA abgedeckt sind. Beispiele sind Restaurants, Bäckereien und Kuchenmischungen.
Fleisch und Geflügel enthaltende Produkte
Für Produkte, die Geflügel enthalten, unterliegen Produkte mit weniger als 2 % gekochtem Geflügelfleisch und weniger als 10 % gekochtem Geflügelhäutchen, Gibbeln, Fett und Geflügelfleisch (begrenzt auf weniger als 2 %) in jeder Kombination der FDA-Rechtsprechung. Diejenigen mit 2 % oder mehr gekochtem Geflügel und mehr als 10 % gekochtem Geflügelfleisch, Giblets, Fett und Geflügelfleisch in jeglicher Kombination unterliegen der USDA-Gerichtsbarkeit.
Für Produkte, die anderes Fleisch enthalten, unterliegen Produkte mit weniger als 3 % rohem Fleisch, weniger als 2 % gekochtem Fleisch oder anderen Portionen des Karkassenfleischs oder weniger als 30 % Fett-, Schluck- oder Fleischextrakt, allein oder in Kombination, der FDA-Rechtsordnung. Diejenigen mit mehr als 3 % rohem Fleisch, 2 % oder mehr gekochtem Fleisch oder anderen Portionen des Karkassins oder 30 % oder mehr Fett, Talg oder Fleischextrakt, allein oder in Kombination, unterliegen der Gerichtsbarkeit der USDA.
Die obige Liste ist möglicherweise nicht allumfassend. Wenden Sie sich an Registrar Corp, um Hilfe bei der Bestimmung der Gerichtsbarkeit und der Vorschriften für ein bestimmtes Produkt zu erhalten.