Ein Partner. Zwei Portale. Keine Überraschungen.

Wir bereiten Ihre CPNP- und SCPN-Benachrichtigungen durchgängig vor, validieren und reichen sie ein, damit Ihre Kosmetikprodukte die Regale in der EU und im Vereinigten Königreich schneller erreichen, Ihre Aufzeichnungen bei der Inspektion aufhalten und Ihr Team nie ein anderes Portal entschlüsselt.

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Benachrichtigungen richtig gemacht, daher gehen Inspektionen richtig

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Die kosmetischen Vorschriften der EU und des Vereinigten Königreichs setzen klare Erwartungen – und die Regulierungsbehörden erwarten eine vollständige Einhaltung, bevor Produkte auf den Markt gebracht werden. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist unerlässlich, um Verzögerungen, Durchsetzungsmaßnahmen oder Probleme mit dem Marktzugang zu vermeiden.

Die Benachrichtigung über das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) ist für die Europäische Union obligatorisch, während die Einreichung über das Submit Cosmetic Product Notifications (SCPN) Portal für Großbritannien erforderlich ist. Unvollständige, inkonsistente oder ungenaue Einreichungen führen zu erheblichen Kosten und Verzögerungen beim Import, wenn sie falsch gemacht werden.

Sowohl CPNP- als auch SCPN-Benachrichtigungen sind nur dem zuständigen Melder und den Aufsichtsbehörden zugänglich. Sie gehören jedoch häufig zu den ersten Materialien, die während der Inspektionen überprüft werden, was die Genauigkeit, Konsistenz und Vollständigkeit Ihrer Einreichungen entscheidend für den Nachweis der allgemeinen Produktkonformität macht.

Wir verwalten sowohl CPNP- als auch SCPN-Prozesse in Ihrem Namen – und stellen sicher, dass Ihre Benachrichtigungen ordnungsgemäß vorbereitet, vollständig mit den regulatorischen Erwartungen abgestimmt und sicher zur Überprüfung bereit sind.

Was sind CPNP und SCPN?

Das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) und das Submit Cosmetic Product Notifications (SCPN)-System sind offizielle Plattformen, die von EU- und britischen Behörden verwaltet werden.

Image CPNP portal
Image SCPN portal

Bevor Sie Kosmetikprodukte in diesen Märkten verkaufen, müssen Sie Produktinformationen über das entsprechende System einreichen.

  • CPNP ist für die Europäische Union erforderlich
  • SCPN ist für Großbritannien erforderlich
  • Benachrichtigungen müssen vor Markteintritt eingereicht werden
  • Einreichungen werden von der verantwortlichen Person (Responsible Person, RP) vorgenommen
  • Diese Systeme sind keine Genehmigungen – sie sind gesetzliche Anforderungen
Markt Anforderung
Europäische Union CPNP-Benachrichtigung erforderlich
Vereinigtes Königreich SCPN-Benachrichtigung erforderlich
Nordirland Beides trifft zu

Was Sie für eine Benachrichtigung benötigen

Sie müssen vollständige und genaue Informationen bereitstellen, bevor Sie Ihre Benachrichtigung einreichen. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung und Überprüfung:

  • Produktname und Kategorie
  • Zusammensetzung des Inhaltsstoffs
  • Beschriftung und Artwork
  • Kontodaten der verantwortlichen Person
  • Sicherheitsdokumentation, einschließlich der Produktinformationsdatei (PIF) und des kosmetischen Produktsicherheitsberichts (CPSR), die die verantwortliche Person vor der Benachrichtigung sicherstellen muss

Regulatorische Anforderungen können komplex sein, aber wir helfen Ihnen, sie zu verstehen und alles richtig vorzubereiten.

Wie wir mit Ihren Benachrichtigungen umgehen

  • Wir befolgen einen strukturierten Schritt-für-Schritt-Prozess, um sicherzustellen, dass Ihre Benachrichtigungen die regulatorischen Erwartungen der EU und des Vereinigten Königreichs erfüllen.
  • Überprüfung Ihrer Produktinformationen, Formulierungen und Dokumentation
  • Identifizierung von Lücken, Inkonsistenzen oder fehlenden Elementen
  • Erstellung und Validierung von Meldedaten
  • Einreichung über die CPNP- und SCPN-Portale
  • Benachrichtigung als Ihre verantwortliche Person in der EU und im Vereinigten Königreich, falls erforderlich
  • Laufender Support für Updates, Änderungen und Compliance nach der Benachrichtigung
  • Regulatorische Details sind wichtig. Selbst geringfügige Fehler können zu Verzögerungen, behördlichen Fragen oder einer verstärkten Überprüfung während der Inspektionen führen.

Warum Registrar Corp

  • Registrar Corp kombiniert regulatorische Expertise mit praktischer Erfahrung, um Ihnen zu helfen, die kosmetischen Anforderungen der EU und des Vereinigten Königreichs mit Zuversicht zu erfüllen
  • Fundierte Kenntnisse der EU- und UK-Kosmetikvorschriften und -erwartungen
  • Umfangreiche Erfahrung in der Verwaltung von CPNP- und SCPN-Benachrichtigungen in globalen Märkten
  • Klares Verständnis dafür, wie zuständige Behörden Einreichungen während Inspektionen überprüfen
  • Proaktiver Ansatz zur Risikominimierung und Vermeidung von Verzögerungen
  • Skalierbarer Support, wenn Ihr Produktportfolio und Ihre Marktpräsenz wachsen
  • Unternehmen weltweit verlassen sich auf Registrar Corp, um ihre kosmetische Compliance und ihren Marktzugang zu unterstützen.

Märkte in der EU und Großbritannien warten auf Sie. Kommen wir schnell dorthin.

CPNP- und SCPN-Benachrichtigungen sind erforderlich – sie sollten Ihren Start jedoch nicht verzögern. Wir verwalten beide Prozesse, damit Ihre Einreichungen von Anfang an den regulatorischen Erwartungen entsprechen.

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist CPNP?

    Das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) ist das Online-System der Europäischen Union für Benachrichtigungen über kosmetische Produkte. Produkte müssen in das Portal eingegeben werden, bevor sie in die EU eingeführt werden.

  • Was ist SCPN?

    Submit Cosmetic Product Notifications (SCPN) ist das kosmetische Benachrichtigungssystem des Vereinigten Königreichs, das vom Office for Product Safety and Standards (OPSS) verwaltet wird. Produkte, die in Großbritannien vermarktet werden, müssen vor dem Verkauf über SCPN eingereicht werden.

  • Sind kosmetische Benachrichtigungen in der EU und im Vereinigten Königreich obligatorisch?

    Ja. Kosmetikprodukte, die in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich verkauft werden, müssen über das entsprechende Regulierungssystem benachrichtigt werden, bevor sie kommerziell vertrieben werden können.

  • Handelt es sich bei CPNP oder SCPN um eine Produktzulassung?

    Nein. CPNP und SCPN sind Benachrichtigungssysteme, keine Genehmigungsprogramme. Behörden können jedoch die eingereichten Informationen während Inspektionen oder Compliance-Untersuchungen überprüfen.

  • Wer ist für kosmetische Benachrichtigungen verantwortlich?

    Die verantwortliche Person (Responsible Person, RP) ist gesetzlich dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Kosmetikprodukte den geltenden EU- und UK-Anforderungen entsprechen, einschließlich des Ausfüllens der erforderlichen Benachrichtigungen.

  • Welche Informationen werden für die kosmetische Benachrichtigung benötigt?

    Zu den Benachrichtigungsanforderungen gehören im Allgemeinen:

    • Produktname und Kategorie
    • Zusammensetzung des Inhaltsstoffs
    • Beschriftung und Artwork
    • Angaben zur verantwortlichen Person
    • Sicherheitsdokumentation, einschließlich der Produktinformationsdatei (PIF) und des kosmetischen Produktsicherheitsberichts (CPSR)
  • Ist vor der Benachrichtigung eine Produktinformationsdatei (PIF) erforderlich?

    Ja. Die verantwortliche Person muss sicherstellen, dass die Produktinformationsdatei (Product Information File, PIF) und der kosmetische Produktsicherheitsbericht (Cosmetic Product Safety Report, CPSR) vor der Benachrichtigung erstellt und gepflegt werden.

  • Was passiert, wenn die Benachrichtigungsinformationen unvollständig oder ungenau sind?

    Fehler oder Inkonsistenzen in den Benachrichtigungsdaten können zu Verzögerungen, Importproblemen, behördlichen Anfragen oder einer verstärkten Überprüfung während der Inspektionen führen.

  • Erfordern in Nordirland verkaufte Kosmetikprodukte sowohl CPNP- als auch SCPN-Konformität?

    Ja, wenn Sie innerhalb Nordirlands verkaufen, müssen Sie die Einhaltung sowohl der britischen als auch der EU-Marktvorschriften sicherstellen, einschließlich Produktbenachrichtigungen.

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