Die U.S. Food and Drug Administration (FDA) arbeitet mit dem U.S. Department of Agriculture (USDA) zusammen, um viele Lebensmittelprodukte zu regulieren, die in den Vereinigten Staaten vertrieben werden. Obwohl die USDA einen großen Teil der Fleischprodukte reguliert, reguliert die FDA manchmal ähnliche Produkte, was zu Verwirrung bei den Behörden führt. Ein Problem, das Agenturen oft als zweideutig empfinden, sind die Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel, die Fleischzutaten enthalten.
Welche Behörde ist für Nahrungsergänzungsmittel mit Fleischzutaten zuständig, da die USDA die meisten Fleischprodukte reguliert und die FDA die meisten Nahrungsergänzungsmittel reguliert?
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Lesen Sie weiter, um mehr darüber zu erfahren, wie USDA und FDA an der Regulierung bestimmter Nahrungsergänzungsmittel beteiligt sind.
Regulation Overlaps
Der Food Safety and Inspection Service (FSIS) der USDA regelt Aspekte der Sicherheit und Kennzeichnung von traditionellem (nicht-spielischem) Fleisch, Geflügel und bestimmten Eierprodukten. Der Federal Meat Inspection Act (FMIA) und der Poultry Products Inspection Act (PPIA) erlauben jedoch, dass bestimmte Produkte von der USDA-Gerichtsbarkeit ausgenommen sind.
Eine Möglichkeit, wie ein Fleischprodukt von der USDA-Verordnung ausgenommen sein könnte, die möglicherweise unter der Aufsicht der FDA landet, ist, wenn das Produkt Fleisch- oder Geflügelzutaten in relativ kleinen Mengen enthält.
Ein weiterer Grund für die Ausnahme ist, wenn die „historische Wahrnehmung“ eines Produkts so ist, dass Verbraucher es im Allgemeinen nicht als ein Produkt der Fleisch- oder Geflügelindustrie betrachten.
Diese Ausnahmen können die Aufteilung der Verantwortlichkeiten erschweren. Beispielsweise kann ein Hersteller von zubereiteten Fleischsandwiches den Vorschriften der FDA oder USDAs unterliegen, je nachdem, ob die Sandwiches offen oder geschlossen sind. Ebenso unterliegen Hersteller von Konservenbohnen mit wenig bis keinem Fleisch den Vorschriften der FDA, aber wenn der Fleischgehalt 2 % übersteigt, werden diese Produkte durch die USDA reguliert.
Nahrungsergänzungsmittel mit Fleischzutaten
Für bestimmte Produkte, die Fleisch enthalten, unterliegen Produkte mit weniger als 3 % rohem Fleisch, weniger als 2 % gekochtem Fleisch oder anderen Portionen des Karkasses oder weniger als 30 % Fett-, Talg- oder Fleischextrakt, allein oder in Kombination, der FDA-Gerichtsbarkeit. Diejenigen mit mehr als 3 % rohem Fleisch, 2 % oder mehr gekochtem Fleisch oder anderen Portionen der Karkasse oder 30 % oder mehr Fett-, Schluck- oder Fleischextrakt, allein oder in Kombination, unterliegen der USDA-Rechtsordnung.
Einige Nahrungsergänzungsmittel umfassen Fleischprodukte. Da die FDA Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel reguliert, glauben viele, dass die oben genannten Richtlinien auch für Nahrungsergänzungsmittel gelten.
Nach diesen Richtlinien sind Ergänzungsmittel jedoch nicht geregelt.
Die FDA reguliert alle Nahrungsergänzungsmittel, unabhängig vom Fleischgehalt. Produkte, die von der USDA-Gerichtsbarkeit ausgenommen sind, müssen weiterhin mit USDA-inspiziertem Fleisch oder Geflügelprodukt oder Fleisch oder Geflügel aus einem Inspektionssystem zubereitet werden, das dem USDA-Inspektionssystem entspricht. Die FDA beaufsichtigt jedoch die Herstellung, die Sicherheit von Inhaltsstoffen und die Kennzeichnung aller Nahrungsergänzungsmittel.
Alle Nahrungsergänzungsmittel unterliegen den geltenden Vorschriften der FDA, einschließlich u. a. Registrierungs-, Kennzeichnungs- und Inhaltsstoffvorschriften, Master Manufacturing Records (MMRs) und Meldung unerwünschter Ereignisse.
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