An artificial heart valve, an EU Class III Medical Device

Verständnis von Medizinprodukten der EU-Klasse III: Regulatorische Anforderungen, Lebenszyklusüberwachung und strategische Marktbereitschaft

Mai 17, 2025

Geschrieben von Marco Theobold


Medizinprodukte der Klasse III stellen die höchste Risikoklassifizierung gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) dar. Dies sind Produkte, die lebenserhaltend, lebenserhaltend, für den langfristigen Gebrauch implantiert sind oder ein hohes Maß an Invasivität oder Komplexität aufweisen. Da sie die schwerwiegendsten potenziellen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Patienten darstellen, unterliegen sie der strengsten behördlichen Prüfung und Kontrolle.

Beispiele für Geräte der Klasse III sind implantierbare Herzschrittmacher, prothetische Herzklappen, Bandscheibenersatz, medikamentenfreisetzende Stents und Tiefenhirnstimulatoren. Diese Geräte umfassen häufig fortschrittliche Materialien, komplexe Konstruktion oder Integration mit Arzneimitteln und biologischen Komponenten. Infolgedessen erfordern sie ein hohes Maß an regulatorischer Reife von Herstellern, einschließlich robuster Design- und Risikokontrollen, umfassender klinischer Validierung und strenger Überwachung nach der Markteinführung.

Dieser Artikel befasst sich mit dem gesamten Spektrum der EU-Anforderungen für Geräte der Klasse III – von der anfänglichen Klassifizierung und klinischen Strategie bis hin zur Konformitätsbewertung, technischen Dokumentation, Verpflichtungen des wirtschaftlichen Betreibers und dem Lebenszyklusmanagement. Es ist für Fachleute der Zulassungsbehörde, Hersteller und Qualitätsleiter bestimmt, die sich darauf vorbereiten, Produkte der Klasse III auf den EU-Markt zu bringen oder die Compliance nach der Zertifizierung aufrechtzuerhalten.

Was macht ein Gerät der Klasse III unter MDR aus?

Gemäß MDR Anhang VIII basiert die Klassifizierung eines Produkts als Klasse III hauptsächlich auf seiner Invasivität, der Dauer des Kontakts, der Interaktion mit kritischen physiologischen Systemen und der Einbeziehung von Substanzen, die zusätzliche Risiken darstellen. Regeln wie Regel 8 (implantierbare Geräte), Regel 13 (Arzneimittelgeräte), Regel 14 (Geräte zur Empfängnisverhütung oder Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten) und Regel 21 (Stoff-basierte Geräte) erfassen häufig Produkte der Klasse III.

Zum Beispiel verbleibt eine implantierbare Prothesenklappe langfristig im Körper, unterstützt direkt eine lebenserhaltende Funktion und steht in ständiger Wechselwirkung mit dem Blut. Diese Merkmale eskalieren das Risikoprofil und erfordern somit eine Klasse-III-Kennzeichnung. In ähnlicher Weise lösen Geräte, die systemische pharmazeutische Wirkstoffe verabreichen oder von Menschen oder Tieren stammende Substanzen beinhalten, automatisch die Klassifizierung der Klasse III aus.

Die korrekte Klassifizierung ist nicht nur für die Auswahl des geeigneten regulatorischen Pfads, sondern auch für die Risikokommunikation, die Gültigkeit der CE-Kennzeichnung und die Vigilanzverpflichtungen nach der Markteinführung unerlässlich.

Verfahren zur Konformitätsbewertung: Anhang IX und darüber hinaus

Die Konformitätsbewertung für Geräte der Klasse III erfordert eine gründliche Beteiligung der benannten Stelle sowie eine strenge Dokumentation und klinische Prüfung. Der häufigste Bewertungsweg erfolgt über Anhang IX, der ein vollständiges QMS-Audit, eine Überprüfung der technischen Dokumentation und eine detaillierte Bewertung des Designdossiers beinhaltet.

Der Prozess beinhaltet eine anfängliche QMS-Zertifizierung, gefolgt von einer Designprüfung, die für jedes Produkt der Klasse III spezifisch ist. Im Gegensatz zu Geräten niedrigerer Klasse, bei denen eine Probenahme erfolgen kann, werden alle Gerätedesigns der Klasse III einzeln untersucht. Dadurch wird sichergestellt, dass der Hersteller die Konformität mit allen geltenden allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPRs) für dieses spezifische Produkt nachweisen kann.

Hersteller können auch einen kombinierten Anhang IX und Anhang X-Route verfolgen oder Anhang XI (Teil A und B) zur Produktverifizierung verwenden, aber diese sind typischerweise für einzigartige Herstellungs- oder Produktkonfigurationen reserviert. Unabhängig vom gewählten Pfad führen die benannten Stellen jährliche Überwachungsaudits, unangekündigte Inspektionen und die Überwachung klinischer und PMS-Daten durch, um die fortgesetzte Einhaltung zu bestätigen.

Anforderungen an die klinische Beurteilung und Untersuchung

Anhang XIV der MDR schreibt eine umfassende klinische Bewertung für Geräte der Klasse III vor. Dies muss auf qualitativ hochwertigen Daten beruhen, einschließlich klinischer Untersuchungen, die gemäß ISO 14155 und MDR Kapitel VI durchgeführt werden. Hersteller können sich nur auf die Äquivalenz verlassen, wenn sie vollen Zugriff auf die technische Dokumentation haben und identische Geräteeigenschaften, biologische Wirkungen und klinische Verwendung aufweisen.

Klinische Untersuchungen sind häufig erforderlich und müssen mit statistischer Begründung, definierten Endpunkten, Nutzen-Risiko-Metriken und Nachbeobachtungszeitplänen gestaltet werden. Daten aus diesen Studien werden verwendet, um den Clinical Evaluation Report (CER) zu erstellen, der einen wichtigen Bestandteil der technischen Dokumentation bildet.

Die klinische Nachbeobachtung nach der Markteinführung (Postmarket Clinical Follow-up, PMCF) ist ebenfalls obligatorisch und muss in einem PMCF-Plan definiert werden, der mit dem klinischen Bewertungsplan übereinstimmt. PMCF kann Beobachtungsstudien, die Teilnahme am Register oder die langfristige Ergebnisverfolgung umfassen, insbesondere für implantierbare oder neuartige Geräte. Der PMCF Evaluation Report muss regelmäßig aktualisiert und zusammen mit dem Periodic Safety Update Report (PSUR) eingereicht werden.

Technische Dokumentation und SSCP für Klasse III

Die technische Dokumentation für Geräte der Klasse III ist umfassend und muss den Anhang II und III der MDR entsprechen. Dazu gehören Gerätebeschreibungen und Spezifikationen, Herstellungsprozesse, Qualitäts- und Risikomanagementdateien, Leistungs- und Sicherheitstests, Softwarevalidierung und biologische Kompatibilitätsdaten.

Ein Gerät der Klasse III muss auch über eine Zusammenfassung der Sicherheit und klinischen Leistung (SSCP) verfügen, die von der benannten Stelle überprüft und genehmigt wird. Der SSCP wird über EUDAMED öffentlich zugänglich gemacht und muss laienverständlich für Patienten und Kliniker verfasst werden.

Der SSCP fasst den Verwendungszweck, die Indikationen, Kontraindikationen, die Zielpopulationen, die klinischen Ergebnisse, die Restrisiken und die Anweisungen zur Handhabung des Produkts zusammen. Es wurde entwickelt, um die Transparenz und das Benutzerverständnis zu verbessern und unterliegt laufenden Aktualisierungen.

Qualitätsmanagementsystem und Entwicklungskontrollen

Ein ausgereiftes und vollständig integriertes QMS ist eine Voraussetzung für Gerätehersteller der Klasse III. Dazu gehören die Dokumentation der Designkontrolle, das Risikomanagement gemäß ISO 14971 und die Ausrichtung an ISO 13485:2016. Das QMS muss die Rückverfolgbarkeit über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg sicherstellen – von den anfänglichen Anforderungen und Designeingaben bis hin zur Produktion, Chargenfreigabe, PMS und letztendlicher Stilllegung.

Designkontrollen müssen die Usability Engineering (IEC 62366), die Einhaltung des Softwarelebenszyklus (IEC 62304) und gegebenenfalls Cybersicherheitsrisikokontrollen umfassen. Hersteller müssen formelle Designüberprüfungen, Designverifizierung und -validierung (V&V) implementieren und eine Entwicklungsverlaufsdatei (DHF) pflegen.

In Klasse III kann jede – auch geringfügige – Designänderung eine Benachrichtigung der benannten Stelle oder eine erneute Überprüfung des Designdossiers erfordern. Änderungskontroll-, Konfigurationsmanagement- und interne Kommunikationssysteme müssen in der Lage sein, diese Strenge und Rückverfolgbarkeit zu verwalten.

Überwachung nach Markteinführung, Vigilanz und PSUR

Die Postmarket-Verpflichtungen für Geräte der Klasse III gehören zu den intensivsten. Hersteller müssen ein PMS-System unterhalten, das reale Daten über Geräteleistung, Benutzerbeschwerden, unerwünschte Ereignisse und klinische Ergebnisse sammelt, analysiert und berichtet.

Der Periodic Safety Update Report (PSUR) muss jährlich aktualisiert und der benannten Stelle vorgelegt werden. Es muss PMS-Ergebnisse, PMCF-Ergebnisse, Risiko-Nutzen-Updates und kumulative Verkaufs- und Nutzungsdaten zusammenfassen. Alle aufkommenden Sicherheitssignale müssen von CAPA-Plänen oder Designänderungen begleitet werden.

Die Vigilanzberichterstattung umfasst obligatorische Zeitpläne für schwerwiegende Vorfälle und Korrekturmaßnahmen im Feld. FSCA-Berichte müssen von Sicherheitsmitteilungen (Field Safety Notices, FSVs) an betroffene Stakeholder befolgt und durch die zuständigen EU-Behörden koordiniert werden. Die Nichtbefolgung dieser Prozesse kann zur Aussetzung oder Rücknahme des CE-Zertifikats führen.

Wirtschaftsakteur und EUDAMED-Verantwortlichkeiten

Gerätehersteller der Klasse III müssen einen autorisierten Vertreter in Europa beauftragen, wenn sie nicht in der EU ansässig sind. Der EG-REP muss auf der Produktkennzeichnung aufgeführt und in EUDAMED registriert sein. Importeure und Händler müssen sicherstellen, dass das Gerät mit dem CE-Zeichen versehen, korrekt gekennzeichnet und mit der korrekten Dokumentation versehen ist.

Die grundlegenden UDI-DI und UDI-DI müssen in EUDAMED registriert sein und auf der Produktverpackung und der SSCP-Dokumentation erscheinen. Wirtschaftliche Betreiber müssen in der Lage sein, das Produkt durch den Vertrieb nachzuverfolgen und auf Feldmaßnahmen zu reagieren. Die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette ist eine regulatorische Erwartung – keine logistische Option.

Strategische Planung und Marktzugangsbereitschaft

Die Einreise in die EU mit einem Gerät der Klasse III erfordert eine strategische Planung von der Produktentwicklung bis hin zur Unterstützung nach der Markteinführung. Hersteller sollten frühzeitige Lückenbewertungen, Konsultationen vor der Einreichung mit benannten Stellen und Machbarkeitsstudien durchführen, um die Datenzulänglichkeit zu bestimmen. Die Zusammenarbeit mit klinischen Prüfärzten, Auftragsforschungsinstituten (Contract Research Organizations, CROs) und lokalen regulatorischen Beratern ist unerlässlich.

Kommerzielle Teams müssen in Compliance-konformen Nachrichten geschult werden, und alle Behauptungen in Werbematerialien müssen den SSCP und CER des Geräts widerspiegeln. Globale Harmonisierungsstrategien – wie z. B. die Nutzung von US-FDA-IDE- oder PMA-Daten – müssen sorgfältig an den MDR-Erwartungen ausgerichtet werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass Äquivalenz und Vertrauen begrenzt sein können.

Klasse III als Apex der EU-Geräte-Compliance

Die Navigation durch die Anforderungen an Medizinprodukte der Klasse III im Rahmen der MDR ist komplex und ressourcenintensiv – aber auch für Unternehmen, die in hocheffektiven Gesundheitstechnologien führend sein möchten, unerlässlich. Die Beherrschung von Design, Dokumentation, klinischer Validierung und Reaktionsfähigkeit nach der Markteinführung definiert regulatorische Exzellenz auf dieser Ebene.

Der Weg zur CE-Zertifizierung für Geräte der Klasse III ist anspruchsvoll, aber es ist auch eine Gelegenheit, das höchste Maß an Produktsicherheit, organisatorischer Reife und Patientenengagement zu demonstrieren. Für Hersteller, die frühzeitig und strategisch in Compliance investieren, wird die Bereitschaft der Klasse III mehr als nur ein Hindernis – sie wird zu einem Wettbewerbsvorteil und einer Aussage der Branchenführerschaft. 

Autor


Marco Theobold

A highly regarded expert in medical device and drug regulations by the U.S. Food & Drug Administration (FDA), Marco brings a unique perspective for medical device and drug companies seeking to distribute products in the United States. He proudly provides guidance on FDA regulations for pharmaceutical, medical device, and radiation emitting device (RED) companies.

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